Johannes van Neuhs                                           wird im Jahre 1431 zum ersten Mal urkundlich                                           als "Pastor von Bislich" genannt. 
Er                                           war ein bedeutender Mann. Unter dem                                           Xantener Propst Johann van Löwen                                           (1431 -1452) bekleidete er das verantwortungsvolle                                           Amt eines "Procurator" des Propstes.                                           Der Procurator führte – in Abwesenheit                                           des Propstes– als Beamter dessen Geschäfte.                                           Er erhielt alle Rechte des Propstes,                                           auch die Bestallung der Beamten. Er                                           führte                                           das Siegel des Propstes. Im Unterstand                                           auch der sog. "Offizial", in dessen                                           Händen                                           die Einsetzung der Geistlichen und                                           die geistlichen Gerichtsbarkeit lag. 
Seine                                           Pfarrstelle in Bislich hatte er einem                                           Offizienten übertragen und sich                                           in Xanten eine Kurie erworben. 
1447 wird                                           er urkundlich als Gutachter in einem                                           Schlichtungsprozess der Stadt Xanten                                           erwähnt. 
Im Jahre 1454 vertauscht                                           er sein Kanonikat in Xanten mit der Pfarrstelle                                           St. Adelgundis in Emmerich. 
Ende 1457                                           oder 1458 stirbt er als Pfarrer von St.                                           Adelgundis in Emmerich.
