Ein 35-jähriger Niederländer hat auf einem angemieteten Bauernhof in Bislich in großem Stil Pflanzen angebaut. Nun muss er für fünf Jahre ins Gefängnis
Von Bodo Malsch, Foto Polizei
Wesel/Duisburg. Mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 35-jährigen Niederländer. Gemeinsam mit mehreren anderen Personen hatte er auf einem Bauernhof in Bislich eine Cannabis-Plantage betrieben. Am 29. August 2018 durchsuchte die Polizei das Gehöft am Schüttwich und stellte 1355 Setzlinge und Pflanzen sicher.
Weitere 345 Pflanzen waren offenbar schon mit Stumpf und Stiel geerntet worden. Die Drogenpflanzer hatten nicht nur die gehaltvollen Blüten, sondern auch die Blätter verkauft. Die Strafkammer legte in ihrem Urteil Berechnungen von Experten der Polizei zu Grunde: Danach wären, hätten sämtliche Pflanzen noch eine Woche bis zwei Monate Zeit gehabt, insgesamt mindestens 54 Kilo Ertrag eingebracht worden.
Der Angeklagte hatte seine Mitwirkung an dem groß angelegten illegalen Geschäft rückhaltlos gestanden: Danach hatte er den Bauernhof auf 15 Jahre angepachtet und sich auch ein wenig an Aufzucht und Hege der Cannabis-Pflänzchen beteiligt.
Aufgrund von handschriftlichen Aufzeichnungen anderer Bandenmitglieder, die bei der Durchsuchung gefunden wurden, waren die Richter allerdings am Ende davon überzeugt, dass der Angeklagte keineswegs nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte.
Vielmehr wies alles darauf hin, dass er zu einem Sechstel an den Kosten wie an den Einnahmen beteiligt gewesen war.
„Ich entschuldige mich beim Gericht dafür, dass ich auf eine solche Weise versucht habe, meine Schulden los zu werden“, so der 35-Jährige in seinem Schlusswort.Während des halben Jahres, das er nun schon in Untersuchungshaft sitzt, ist er Vater geworden. „Ich werde so etwas nie wieder machen und mich zukünftig nur um meine Frau und mein Kind kümmern“, beteuerte der Angeklagte.
Forderungen seines Verteidigers, der einen minderschweren Fall sehen wollte, eine Strafe zu verhängen, die maximal eine Drei vor dem Komma habe, kamen die Richter allerdings nicht nach.
Kräftige Aufklärungshilfe
Am Ende entsprach das Urteil dem deutlichen Antrag der Staatsanwältin. Im Urteil wertete das Gericht das Geständnis ebenso zu Gunsten des 35-Jährigen, wie seine kräftige Aufklärungshilfe, ohne die ein Abschluss des Prozesses nach nur zwei Verhandlungstagen niemals möglich gewesen wäre.