RP Bericht vom 14.12.2011

Städte dürfen Zwergschulen behalten

VON LESLIE BROOK UND DETLEV HÜWEL

Weil immer weniger Kinder geboren werden, droht vielen Grundschulen auf dem Land das Aus. Nun will das Schulministerium sie per Gesetzesänderung retten. Jede Kommune soll eine eigene Schule behalten. Auch kleinere Klassen sind geplant. Eltern und Lehrer sind erleichtert.

Wesel/Düsseldorf Rund zehn Minuten bevor es zur ersten Stunde läutet, macht sich Nico mit seiner Oma auf den Weg. Wie jeden Morgen holen sie zunächst Nicos Freundin Sophia ab. Zusammen gehen sie die wenigen verbleibenden Meter bis zur Gemeinschaftsgrundschule in Wesel-Bislich. "Es ist toll, dass unsere Schule so nah ist", sagt der Siebenjährige. Auch seine Schwester Lena (4) möchte bald auf dieselbe Schule wie ihr Bruder gehen. Doch in ihrem Jahrgang, der 2013/14 eingeschult wird, könnte es knapp werden. Bislang rechnet die Schulleitung nur mit zwölf oder 13 Kindern. Die nächste Grundschule liegt fünf Kilometer entfernt und ist nur mit dem Bus erreichbar. "Zudem ist die Schule der Kern unseres Dorfes. Sie muss erhalten bleiben", sagt ihre Mutter Anja Hansmann.

Darauf besteht nun zum ersten Mal seit langem wieder eine realistische Chance. Die rot-grüne Landesregierung hat dazu gestern ein Paket auf den Weg gebracht, mit dem sie so genannte Zwergschulen retten will. Trotz des drastischen Schülerrückgangs in NRW um 17,6 Prozent seit 2001 sollen wohnortnahe Grundschulen erhalten werden. Durch niedrigere Mindestschülerzahlen und mehr Lehrer. Die entsprechende Gesetzesänderung soll zum Schuljahr 2013/14 greifen. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) rechnet damit, dass eine Mehrheit dafür imLandtag gesichert ist.

Bisher gilt: Grundschulen müssen mindestens zweizügig mit insgesamt 144 Kindern sein. Viele ländliche Schulen stellt das vor große Schwierigkeiten. Um auch Zwergschulen wie die in Wesel-Bislich zu erhalten, sollen nun auch einzügige Grundschulen mit 92 Kindern als eigenständige Schulen fortgeführt werden können. Wird auch diese Zahl nicht erreicht, kann sie ab einer Mindestgröße von 46 Kindern als Teilstandort einer größeren Grundschule fortbestehen. Geht es um die letzte Grundschule in einer Kommune, so kann sie mit 46 Schülern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen sogar als eigenständige Schule weiter bestehen. Auf diese Weise, so betonte die Ministerin gestern, sei "keine Kommune in NRW von der Schließung ihrer letzten Grundschule bedroht". Dies gilt laut Ministerium für Städte und Gemeinden, nicht jedoch für einzelne Ortsteile.

Auch die Zahl der Schüler soll in den Grundschulklassen deutlich sinken. Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülern sind zukünftig unzulässig. "Das macht für unsere Existenz viel aus", sagt die kommissarische Leiterin der Grundschule in Bislich, Katharina Berg – bisher braucht sie mindestens 18 Kinder, um eine Eingangsklasse bilden zu können. Mit viel Werbung für ihre kleine aber feine Schule in den umliegenden Ortschaften hatte es die Schulleitung gemeinsam mit dem Förder- und Heimatverein im vergangenen Jahr geschafft, weitere Kinder für die Schule zu gewinnen. Zunächst hatten sich nur 13 angemeldet, inzwischen besuchen 21 Kinder die erste Klasse der Dorfschule.

Die notwendigen 1700 zusätzlichen Lehrerstellen sieht Löhrmann als gesichert. 300 davon würden im Schuljahr 2012/2013 realisiert, indem darauf verzichtet wird, Lehrerstellen wegen des Schülerrückgangs zu streichen. Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Klassengröße sollen durch einen neuen Verteilerschlüssel weitgehend beseitigt werden. Bereits jetzt ist an 318 von rund 3200 Grundschulen die Leiterstelle unbesetzt; 518 Grundschulen haben keine stellvertretende Leitung. Die Posten sind für viele Lehrer unattraktiv. Auch dabei will das Land Abhilfe schaffen und die Zahl der Leitungszeiten für Verwaltungsaufgaben von acht auf elf Stunden heraufsetzen. Für die Betreuung von Teilstandorten gibt es weitere Nachlässe beim Stundendeputat.

Bis Sommer 2012 will die Schulministerin dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der bis Jahresende verabschiedet werden soll. Für die Bildung von Teilstandorten sollen die Kommunen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis zum Schuljahr 2018/2019, bekommen. Will eine Kommune bereits im kommenden Schuljahr einen gefährdeten Standort erhalten, so soll die Schulaufsicht das nach eigenem Ermessen entscheiden können.

Die Eltern und Lehrer der Grundschule in Bislich, die derzeit 86 Kinder besuchen, wollen weiter für deren Erhalt kämpfen. Anja Hansmann weiß: "Wenn unsere Schule geschlossen würde, dann ist es für viele Familien unattraktiv, aufs Land zu ziehen. Das wäre das Ende vieler Dörfer."