Nebenrinne Bislich, eine Erfolgsgeschichte für die NABU Kranenburg?

Das sehen viele Bislicher Bürger anders! Die Maßnahme der NABU Kranenburg als Planer und Bauherr für die Baumaßnahme an der Nebenrinne Bislich sollte dem Leser der NRZ in der Pressemitteilung vom 22.09.2017 als durchgehende Erfolgsgeschichte verkauft werden. Das sehen Bislicher Bürger, aber auch der Heimat und Bürgerverein Bislich e.V. ganz anders.

Pressemitteilung vom 22.09.2017
Ursprünglich war ja wohl geplant, eine durchströmte Rinne auf kiesigem Untergrund herzustellen. Den Planern war bekannt, dass die ausgekiesten Flächen der Nebenrinne bis auf einige Seen / Tümpel mit Feinsanden verfüllt worden sind. Zu einer Planung gehört es auch, dass man sich die Grundstücke, die zur Planung benötigt werden, durch Verträge sichert. Das gesteckte Ziel war durch mangelnde Grundstückssicherung erst gar nicht erreichbar. Der beschriebene Lebensraum als Laichhabitat für Fische des Rheins kann nie erreicht werden, da hier keine lockeren, kiesigen Untergründe mehr vorhanden sind. Den Gewässern, wie sie heute vorhanden sind, wird es nach der Baumaßnahme immer noch an einer Durchströmung mangeln. Wie alle Stillgewässer neigen diese, im Laufe der Jahre, zur Verschlammung des Untergrundes. Die Zielsetzung, Lebensräume für Fische zu schaffen, die zum Laichen einen lockeren, kiesigen Untergrund benötigen, kann nicht erreicht werden. Dass ein Gewässer immer ein wertvoller Lebensraum für viele Arten sein kann, ist unbestritten, aber eben nicht für Zielarten, die zum Laichen kiesige Untergründe benötigen. Dies stellt die gesamte Maßnahme und den Einsatz der aufgewendeten Finanzmittel in Frage.

Auch im Genehmigungsverfahren hat es viele Unstimmigkeiten gegeben. Im Jahr 2014 wurde die Genehmigung zur Baumaßnahme durch einen Planfeststellungsbeschluss angestrebt. Dieses Genehmigungsverfahren konnte unter anderem wegen der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit nicht durchgeführt werden. Hiernach wurde das gleiche Vorhaben in verkleinerter Form, ohne dass eine Durchströmung der Gewässer gewährleistet ist, erneut beantragt und genehmigt, dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Form einer Plangenehmigung. Evtl. berechtigte Einwendungen von Bürgern sowie die Interessen des Heimat- und Bürgervereins Bislich werden so mit Absicht nicht berücksichtigt.

Im Winterhalbjahr 2016 / 2017 brach dann noch eine Verwallung zwischen der Baumaßnahme und dem Fähranleger durch ein nur sehr geringes Hochwasser. Die Presse berichtete darüber. Hierbei ergossen sich Schlammmassen bis in den Bereich des Fähranlegers der Bislicher Fähre. Bei niedrigen Wasserständen des Rheins ist dieser Anleger nun nicht mehr benutzbar. In einem Behördentermin im Frühsommer dieses Jahres wurde dem Heimat- und Bürgerverein zugesagt, dass der eingetretene Schaden behoben wird und die beanstandete Konstruktion des Ein- und Auslaufbauwerkes der Nebenrinne überarbeitet werden sollten. Hierzu sollten den Beteiligten vom Termin ein Gesprächsprotokoll ausgehändigt werden. Bis heute sind weder ein Gesprächsprotokoll noch eine Änderung der Konstruktion des  Ein- und Auslaufbauwerkes dem Heimat- und Bürgerverein bekannt gegeben worden. Es fehlt ebenfalls noch die schriftliche Zusicherung zur Regulierung des Schlammeintrages in den Bereich des Fähranlegers. Auch im Vorfeld wurden Anfragen zum Bauvorhaben nicht beantwortet.

Der Schlusssatz mit dem der Artikel endet, „Anfangs seien viele Bislicher Bürger skeptisch gewesen", ist nicht richtig.