Pegellatte

Diese Pegellatte wurde beim Deichbau im Jahr 1997 in Bislich vom alten Deich entfernt und hier angebracht.

Die Pegellatte diente zum ablesen der Wasserstände. Die ersten in Deutschland regelmäßigen Beobachtungen der Wasserstände im Hochwasserschutz gehen bis auf das 18 Jahrhundert zurück.
Die vom Preußischen Architekten und Wasserbauer Johann Albert Eytelwein ausgearbeitete Pegelinstruktion vom 13. Februar 1810 ist die erste bekannte Dienstanweisung über Pegel.

Aufgaben der Pegel Wasserstände an oberirdischen Gewässern werden an Pegeln gemessen. Pegel können verschiedenen Zwecken dienen. Sie werden daher errichtet als:

• gewässerkundliche Pegel

• Hochwassermeldepegel

• Schifffahrtsrichtpegel

 

Bei diesem Pegel, der ursprünglich in der Deichschräge angebracht war, handelte es sich um einen Böschungs- oder Schrägpegel.

Der Böschungs- oder Schrägpegel besteht aus einer flach auf der Böschung liegenden Pegellatte. Da sich die Maßeinteilung den örtlichen Verhältnissen anpassen muss, ist der Maßstab entsprechend der Neigung der Böschung verzerrt. Das Ablesen erfolgt von einer Böschungstreppe aus.

 

Schifffahrtsrichtpegel


Der Pegel Wesel (Foto oben) dient als Schifffahrtsrichtpegel.

Der Wasserstand des Rheins wird immer auf den Pegelnullpunkt gemessen und bezieht sich auf Meeresniveau (NHN). Der Pegelnullpunkt wird so festgelegt das auch bei niedrigem Wasserstand keine negativen Werte auftreten können.

Auf dem Foto oben steht die Pegelanzeige auf 94 cm, (niedrigster je gemessenen Wasserstand im Jahr 2018) das bedeutet für die Schifffahrt eine Abladetiefe von:

Bei einem Wasserstand von 1,77 (GlW) habe ich eine Abladetiefe von 2,80 Meter.
Bei dem Wasserstand von 0,94 Meter babe ich eine Abladetiefe von 1,97 Meter. Das heißt, die Schifffahrt konnte beim niedrigsten Wasserstand der je gemessen wurde noch 1,97 Meter abladen.