Visitationsbericht von Pfarrer Stalbaum 1682

 

1. Der Name der Pfarre ist Bislick.

2. Der Titel oder Patron unserer Kirche ist Johannes Enthauptung, sie ist eine Filiale von Xanten. Sie ist hinreichend geräumig, doch nicht schön.

3. Das Tabernakel ist sauber und wohl verschlossen. Ein Korporale ist unter dem Hochwürdigsten ausgebreitet. Die Monstranz ist von Silber, das Ciborium von Kupfer, die Gefäße für die heiligen Öle von Blei. 2 Kelche sind hier, der eine ist vergoldet und vom Abte zu Camp zur Zeit der Franzosen consekriert, der andere ist von Zinn, die zugehörigen Patenen sind von Kupfer. Die Pis für die heiligen Hostien ist von Silber.

4. Vor dem Hochwürdigsten befindet sich eine Lampe mit dem ewigen Lichte. Die Mittel, dasselbe zu unterhalten, werden vom Kapitel zu Xanten gegeben. Der Küster hat die Aufsicht darüber.

5. Der Taufbrunnen ist von Stein, die Kuppa desselben von Blei, aber in der Mitte unter dem Verschluss gerissen. Am Charsamstag gegen 9 Uhr wird er gereinigt, wie auch am Tage vor Pfingsten. Die Schlüssel dazu hatte vor meiner Ankunft der Küster, der sie noch heute hat.

6. Reliquien sind nicht in der Kirche.

7. 4 Altäre sind in der Kirche, der 5. ist vor 30 Jahren gänzlich zerstört. Der Hochaltar zeigt das Bild des enthaupteten Johannes-Johanneshaupt. Einkünfte sind mit ihm nicht verbunden. Der 2. ist errichtet zu Ehren der allerheiligsten Jungfrau Maria, der 3. Barbara, der 5. zu Ehren des hl. Bartholomäus. Sie sind nicht unversehrt und nicht schön, aber gut dotiert, wie unten gezeigt wird.

8. Der Fußboden ist manchmal sauber, manchmal auch nicht. Die Fenster sind beschädigt, die Türen sind in Ordnung und sicher.

9. Die Bänke sind bequem und nicht zu hoch, aber zum Teil hier und da zerbrochen. Die Kanzel steht an bequemer Stelle, ein Beichtstuhl ist vorhanden.

10. Das Dach der Sakristei ist schadhaft und taucht nichts, weil die Dachlatten verfault sind. Ein Kessel für die Händewaschung ist da, aber keine Handtücher.

11. Es gibt hier ein Archiv, in dem die Urkunden über die Stiftungen der Vikarien und der Kirchengüter aufbewahrt werden, aber es finden sich keine Urkunden, welche auf die Pastorat Bezug haben.
Einkünfte sind nicht vorhanden, weder Äcker noch Weiden, Zehnten werden nicht gegeben.
Der Pastor in Bislich erhält keinen Lohn für seine Arbeit zum Heile der Seelen. Das Kapitel in Xanten bezieht den Zehnten, ich aber bin ein Arbeiter ohne Lohn. Die Schlüssel zum Archiv haben die Kirchenmeister.

12. Die Mauern und Säulen sind zum Teil schadhaft, die Wände, Decken, Turm, Fenster und Türen sind zum Teil in unwürdigem Zustande.

13. Der Friedhof ist den Tieren zugänglich un- entweiht.

14. Es sind hier ziemlich reiche Armenstiftungen, welche von den Katholiken verwaltet werden, die vom protestantischen Richtern angestellt werden. Ein Krankenhaus ist nicht vorhanden.

15. Erhebliche Gaben für die Kirchen werden nicht gegeben, jedoch werden an jedem Sonntag Gaben gebracht für die Armen. Die Rechnung darüber wird abgelegt von dem nichtkatholischen Richter und dem Gerichtsschreiber, ohne dass der Pfarrer hinzugezogen wird.

16. Kapellen oder Klöster sind in meiner Gemeinde nicht.

17. Mein Name ist Heinrich Stalbaum. Die Humaniora habe ich in Düsseldorf, die Philosophie und Theologie zum Teil in Köln bei den Vätern der Gesellschaft Jesu studiert.
Ich bin 38 Jahre alt. Bevor ich die Pfarrstelle erhielt, war ich Kaplan in Anholt. Die heiligen Weihen erhielt ich in Köln von Weihbischof Walenburg.

18. Rechtsmäßiger Kollator dieser Stelle ist der Propst von Xanten. Aber die Regierung zu Kleve hat sich schon verschiedene Male, ich weiß nicht, mit welchem Rechte, das Bestätigungsrecht der Kollation angemaßt.
Ich erhielt das Pfarramt vor 9 Jahren, 8 Tage vor dem Feste der Erscheinung des hl. Johannes nach Verzichtleistung des Herrn Pfarrers Stephani, des jetzigen Pfarrers von Rees. Von dem Generalvikar Valk bin ich namens des Propstes approbiert und investiert.

19. Neben dieser Pastorat habe ich keine anderen Beneficien. Die Pfarrwohnung wird vom Pfarrer bewohnt und auf Kosten der Gemeinde unterhalten. Das Dach derselben ist schadhaft.

20. An Sonn- und Feiertagen wird ein feierliches Hochamt neben Predigt und Katechese gehalten, aber die Pfarrei weit von der Kirche entfernt liegen, man sagt, der Umfang der Gemeinde betrage fast 5 Stunden.
Wegen mangels an Einkünfte lese ich Messe, so oft es mir beliebt. Ein Pfarrer ist nach herkömmlichem Gebrauch wegen der fetten Zehnten gehalten, öfters in der Woche für seine Pfarrangehörigen zu celebrieren. Wer aber solche Zehnten nicht hat, ist auch nicht dazu verpflichtet.

21. Zweimal jährlich werden Processionen gehalten, Dienstag nach Pfingsten und am Tage der Enthauptung des hl. Johannes.

22. Ich habe hier Bruderschaften und Sodalitäten, welche nicht der Frömmigkeit, sondern der Gottlosigkeit sich ergeben. Das hl. Sakrament der Firmung ist seit Menschengedenken meinen Pfarrkindern nicht mehr gespendet worden.

23. Wegen der schlüpfrigen Wege und der großen Ausdehnung der Pfarrei bringe ich den Kranken die heilige Wegzehrung zu Pferde, ohne Laterne, indem ich bloß eine Stola trage.

24. Trau- Tauf und Totenbuch ist vorhanden. Ich habe ein Buch, in dem alle Pfarreingesessenen verzeichnet sind, die hier ihren festen Wohnsitz haben und die Knechte und Mägde, die von Jahr zu Jahr wechseln. Wieviel Seelen es im ganzen sind, weiß ich wegen der großen Ausdehnung der Pfarre nicht. Zu Ostern zähle ich etwa 600 Kommunikanten.

25. Wegen Mangel an Einkünften ist hier kein Kaplan. Wenn nicht irgendwelche Stolgebühren und Nebengebühren vorkommen, so hat selbst der Pfarrer nicht das Notwendige zu einem anständigen Lebensunterhalt, woher sollte denn ein Kaplan seinen Lebensunterhalt nehmen.
Gleichwohl ist ein Kaplan in dieser Pfarrei sehr notwendig. Wenn ein freigiebiger Herr sein mildes Herz gegen diese arme Kirche öffnen und hierselbst eine Kaplanei stiften wollte, so würde er ein gottgefälliges Werk tun und zugleich den hiesigen Pfarrangehörigen einen großen Dienst erweisen, indem sie dann an Sonn- und Feiertagen zwei heilige Messen haben könnten.
Die Mittel, von denen der Pfarrer und Kaplan leben könnten und müssten, bezieht das Kapitel in Xanten. Die Zehnte gehören nach dem Recht zum Pastorat, leider befindet sich in unserem Archiv kein Beweismaterial dafür.

26. Es sind ihr keine Vikare wohl aber Vikarien. Seit 2 Jahren nämlich hat hier der reformierte Lehrer mit Hülfe unseres akatholischen Richters die Einkünfte der Barbara-Vikarie an sich gebracht.
Die Einkünfte der Matthias-Vikarie werden für die Reparatur und Instandsetzung der Kirche verwendet,
und die Vikarie der allerseligsten Jungfrau besitze ich als Lohn für meine Arbeit. Dieselbe bringt jährlich 40 Reichstaler ein. Einen Teil dieses Geldes beziehe ich, den anderen die Kirche. Diese Vikarie verpflichtet mich zu wöchentlichen 2 hl. Messen und sie wird von der Gemeinde übertragen.
Die Urkunden über die Barbara-Vikarie werden bei dem Prokurator Boemer in Rees aufbewahrt. In Rees wohnte auch der Stifter (nicht Stifter, sondern Abkömmling derselben) dieser Vikarie. Dieselbe bringt jährlich über 100 Taler ein, jedoch sind auch große Lasten damit verbunden. Die Stifter der Vikarien leben nicht mehr.

27. Es sind hier 3 Stiftungen beim Montaner Gymnasium in Köln,
mit einer studiert der Bruder der Haushälterin des Generalvikars in Köln, jedoch mit Unrecht weil er nicht in Bislich, sondern in Xanten gebürtig ist.
Die 2. ist gestiftet für eine Jungfrau aus Bislich, welche in einem Laden Kaufmannschaft erlernen
und die Dritte zum Behuf eines Jünglichs, welcher in Köln ein Handwerk erlernen will.
Die Kirchenvorsteher, die Schöffen und der Pfarrer sind die Verleiher dieser Stiftungen.

28. Die Kirchenvorsteher heißen Theodor Pooth, genannt Heckmann und Wilhelm Treut. Die Armenvorsteher heißen Bernd Kremers und Gerhard Maes. Sie werden von dem reformierten Lehrer aufgestellt und wechseln alle 2 Jahre. Vor dem reformierten Richter legen sie auch Rechenschaft ab, ohne dass der Pfarrer zugegen ist.

29. Es sind hier 2 Lehrer. Leider ist vor 2 Jahren ein nichtkatholischer durch das Betreiben eines nichtkatholischen und verschmitzten Richters in unserer Pfarrei angestellt, bei dem mehr katholische Schüler sind, als bei dem katholischen, weil der katholische sich kaum um die Kinder bekümmert und Schule und Kirche vernachlässigt.
Auch gibt der katholische Lehrer weder im Lateinischen noch im Choral Unterricht. Er ist ein Weber von Beruf und verlegt sich mehr auf sein Handwerk als auf den Unterricht der Jugend und die Kirche. Der katholische Lehrer ist 40 Jahre alt und darüber.
Er ist von meinem Vorgänger und einen oder anderen aus der Gemeinde als Küster aufgestellt und merkwürdigerweise vom Scholastikus in Xanten approbiert. Die Trägheit und Nachlässigkeit des katholischen Lehrers ist schuld daran, dass ein Reformierter Lehrer in die Pfarre berufen ist. Diesem werde ja hinreichend Subsistenzmittel verschafft.
Der Name des Küsters ist Lambert Schlusen. Er ist seiner Anstellung gemäß jeder Zeit absetzbar, wenn er seiner Pflicht nicht treu nachkommt. Vor mir hat er weder Bürgschaft noch auch den Eid der Treue geleistet. Während der Zeit wo ich hier als Pfarrer wirke, war er weder fleißig in der Schule noch sorgfältig und pünktlich in der Kirche. Von Zeit zu Zeit hat er selbst die Schmucksachen in der Kirche nicht in geziemender Sauberkeit aufbewahrt. Er hat eine Wohnung, die zu seinem Küsteramte gehört.

30. Drei Glocken sind hier, 2 sind in gutem Zustande, und auch jedenfalls geweiht, obwohl mir über die Weihe nichts Näheres bekannt ist. Die dritte Glocke hat einen Riss.

31. In der Kirche sind 8 Leuchter aus Kupfer, 4 Antipendien, 2 gut erhalten, 2 verschlissen. 6 Altarmappen sind vorhanden, ob sie geweiht sind, weiß ich nicht. 6 Auflagepolster für das Messbuch, 4 sind noch neu. Ein Weihkessel aus Kupfer mit Weinquast. 2 Fahnen sind da und ein Begräbniskreuz und das Kreuz für Charfreitag.
Es ist kein Schrank da, um die Wertsachen aufzubewahren, ich muss sie bei mir zu Hause aufbewahren. Es sind 2 Kelche da, ein vergoldeter von mir beschafft und einer aus Zinn mit 2 passenden Patenen. 4 Kelchvelen sind da, 4 Korporalien, 2 gehören mir, 2 der Kirche. Purificatorien gibt es 5, die zuerst von mir gewaschen werden, sind vorhanden, eine Schelle, ein Kommuniontuch und ein Pokal (für die Spülung). Ein Weihrauchfass ist aber kein Schiffchen und Löffel für Weihrauch. Ein Baldachin ist nicht vorhanden.
Es ist vorhanden eine weiße, eine rote, eine schwarze und eine violette Kasel mit Stolen, 2 sind neu, 2 verbraucht. Ein Chormantel ist von mir beschafft, nicht auf Kostern der Kirche, er ist rot, 2 weitere geweihte sind noch vorhanden. Die Cingula gehören mir, nicht der Kirche. Ein Messbuch ist da und der Teil für das Erzbistum Köln ist auf meine Kosten neu beschafft und mit seinem Verzeichnis erneuert.
Ein Graduale und ein Antiphonar ohne Noten ist da, ein psalterium es ist kein Buch da für den Choral und kein Direktorium. Ein Taufverzeichnis ist da, nicht aber für die Gefirmten, ein Traubuch ist vorhanden, nicht aber ein Verzeichnis der Familien und Pfarreingesessenen, auch kein Verzeichnis der Seelämter und Stiftungen.

32. Die Einkünfte der Kirche können in Ermangelung der Urkunden schwerlich spezifiziert werden. Laut Rechnung hat aber die Kirche jährlich 125 Taler 7 Stüber. Der Pfarrer hat für seine pfarramtlichen Bemühungen kein bestimmtes Einkommen. Wenn er im Laufe des Jahres keine Nebeneinkommen hat, hat er als Pfarrer gar kein Einkommen.
Über das Einkommen des Küsters habe ich keine bestimmte Kenntnis. Eine Kopie der Stiftungsurkunden hat der älteste Schöffe Wilhelm Treut, und der Kirchenvorsteher. Der Küster wird sein Einkommen eigenhändig angeben.

33. Die Armen haben nach meiner Schätzung jährlich 300 Taler, Die Äcker, Kämpen, Wiesen und anderes dergl. kann ich nicht genau angeben, aber die Kirchenvorsteher und die Provisoren der Armen werden genaue Kenntnisse davon haben.

34. Eine feste Taxe für Stolgebühren gibt es hier nicht. Für Spendung der hl. Taufe bekomme ich gewöhnlich 3 Stüber, zuweilen auch 4, zuweilen aber auch nur 2.
Für eine Beerdigung, wenn keine Leichenrede und kein Leichenamt gehalten wird, bekomme ich nichts, als was geopfert wird. Für eine Trauung gibt der eine einen halben Reichstaler, der andere einen ganzen, ein dritter 6 Schillinge, ein vierter einen Gulden.
Wenn einem Kranken die heilige Wegzehrung gebracht wird, so gibt man soviel und so wenig, als man eben will.

35. Von einer etwaigen Veräußerung von Kirchengütern ist mir nur so viel bekannt, dass der Richter ein Haus, welches früher ein Vikar unserer Kirche bewohnte, resp. den Platz, wo dieses Haus gestanden an sich gebracht hat,
dass ferner dieser Richter vor 2 Jahren die Güter und Einkünfte der St. Barbara-Vikarien mit oder ohne Wissen der Regierung zum Fonds für das Einkommen des reformierten Lehrers angelegt hat,
und dass dieser Richter endlich das Häuschen, in welchem die Wohnung des Küsters war, diesem genommen und darin das Instrument, aufgestellt hat, auf welchem die Verbrecher vom Henker gefoltert werden.

Hiermit empfehle ich mich dem Schutze und der Gunst des Hochwürdigsten Herrn und verbleibe des Herrn Propsten gehorsamster Diener in Christus, stets zu allen Diensten bereit.

Heinrich Daniel Stalbaum

Pastor zu Bislick

Anno 1682

Juli.

Tags: