Die Keer Tröch II darf nun doch wieder starten

Die Rheinfähre zwischen Bislich und Xanten nahm Karfreitag den Betrieb auf. Die Lippefähre „Quertreiber“ folgt am 10. April.

Die Personenfähre Keer Tröch II darf nun doch wieder fahren - dank einer Genehmigung der Bezirksregierung. 

Foto: Erwin Pottgiesser FUNKE Foto Services

Wesel Das ist für Osterausflügler eine gute Nachricht: Die Rheinfähre Keer Tröch II, die zwischen Bislich und Xanten pendelt, darf nun doch ihren Betrieb aufnehmen. Am Karfreitag startete die Personenfähre wieder zu den üblichen Zeiten von 10 bis 19 Uhr. Das teilte am Donnerstag die Fährleitung mit.

Am vergangenen Sonntag war die Fähre in die Saison gestartet, um dann direkt wieder den Betrieb einstellen zum müssen – aufgrund der Coronaverordnungen. Nun gibt es doch eine Genehmigung der Behörden für den Personentransport, teilt die Stadt Wesel mit. Das gilt für die Keer Tröch und den „Quertreiber“ an der Lippe, der am Samstag, 10. April, startet.

Vor allem bei gutem Wetter überqueren viele Radlerinnen und Radler den Rhein. Ein ebenso beliebtes Ausflugsziel ist die Lippefähre „Quertreiber“ an der RWE-Straße. Um den Betrieb möglich zu machen, hat die Stadt Wesel die besondere Situation der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf geschildert und um Einschätzung gebeten. In der Stellungnahme teilt diese die Bewertung der Stadt Wesel, dass die Fähren ein wichtiger Baustein des öffentlichen Nahverkehrs sind.

Viele Menschen nutzen die Verbindungen, um mit ihren „Drahteseln“ zur Arbeit zu fahren. Mit der Zustimmung der Bezirksregierung können die Fähren wieder unter den geltenden Hygienevorschriften in Betrieb genommen werden. Bei den regelmäßigen Kontrollen der Stadtwacht Wesel haben sich die Menschen bisher vorbildlich an die Bestimmungen gehalten, stellt die Stadt Wesel fest.

Allerdings müssen auf der Keer Tröch II bestimmte Regeln eingehalten werden. Statt der üblichen 50 Personen dürfen nur 25 Fahrgäste an Bord. An Deck muss ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden, außerdem gilt auf der Fähre und im abgesperrten Wartebereich die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Masken).

Die Fähre ist am langen Osterwochenende auch am Montag unterwegs. Bis zum 31. Oktober wird die Keer Tröch II mittwochs, freitags, samstags und sonntags sowie an Feiertagen unterwegs sein.

Die Einzelfahrt kostet für Erwachsene 1,50 Euro (mit Fahrrad 2 Euro), für Kinder 1 Euro (mit Fahrrad 1,50 Euro).

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