Senioren-WG: Klage ist zurückgezogen

Richter empfahl eine Vertragsänderung

Wesel. Fünf Seniorinnen wollen in Bislich in einer Wohngemeinschaft selbstbestimmt im Alter leben (die NRZ berichtete).

Die Heimaufsicht des Kreises Wesel hatte die WG aber nicht als selbstverantwortet, sondern als anbieter-verantwortet eingestuft. Damit fällt sie nach Auffassung des Kreises unter das Wohn- und Teilhabe-Gesetz und in die Zuständigkeit der Heimaufsicht. Vermieter Roland Lenneps hatte gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt, denn die Seniorinnen wollen mit der Behörde nichts zu tun haben und ihre Selbstständigkeit erhalten.

Gewinner gab es in der mündlichen Verhandlung Ende vergangener Woche nicht. Der Kreis sieht sich im Recht. „Auch wenn der Richter keine Entscheidung traf, gab er der Auffassung der Kreisverwaltung recht, dass es sich derzeit nicht um eine selbst-verantwortete, sondern um eine anbieter-verantwortete Wohnform für Senioren handele“, teilte der Kreis mit. Nach den Vertragsunterlagen entscheide der Anbieter, nicht die Bewohnerinnen, wer in die WG einzieht. Falls die Verträge in dem Punkt geändert werden, könne das Gericht zu einer anderen rechtlichen Bewertung kommen, so der Richter. Die Klage wurde daraufhin zurück gezogen.

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